1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sind Bestandteil unserer Angebote und
Auftragsbestätigungen und gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen
wie Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschliesslich
Beratungsleistungen. Abweichungen von unseren Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden sind
für uns nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich
bestätigt worden sind. Die übrigen Bedingungen bleiben davon unberührt.
Einkaufsbedingungen oder andere Geschäftsbedingungen des Kunden sind für
uns nur verbindlich, sofern wir diese ausdrücklich und schriftlich
anerkennen.
2. Offerten
Unsere Angebote
sind freibleibend und unverbindlich. Wir behalten uns Änderungen in
Ausführung, Material und Preis jederzeit vor. Allfällige
Kosten-voranschläge, Zeichnungen, Software und andere Unterlagen, die
wir dem Kunden zugänglich machen, bleiben unser Eigentum. Sie gelten dem
Kunden als persönlich anvertraut. Unsere Rechte, inklusive
Urheberrechte, bleiben vollumfänglich bestehen. Die übergebenen
Dokumente dürfen weder vollständig noch auszugsweise Dritten zugänglich
gemacht werden. Die Unterlagen sind uns auf erstes Verlangen
unverzüglich zurückzugeben.
3. Vertragsabschluss
Der Lieferungsvertrag gilt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung als abgeschlossen.
4. Umfang der Lieferung
Unsere
Leistungen erfolgen ausschliesslich gemäss dem in unserer
Auftrags-bestätigung spezifizierten Lieferumfang. Zusätzliche Leistungen
sowie alle nachträglichen Änderungen werden, sofern von uns akzeptiert,
separat verrechnet.
5. Preise
Unsere Preise
verstehen sich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde,
netto, ab Werk, unverpackt, in Schweizer Franken und exklusive
Mehrwertsteuer. Sämtliche Versandspesen, Transportkosten, Gebühren,
Abgaben, Zölle und weiteren Steuern gehen zu Lasten des Käufers und
basieren gegebenenfalls auf den am Tag der Auslieferung gültigen
Tarifen. Unsere Angebotspreise sind verbindlich, sofern die Bestellung
innerhalb der Gültigkeitsdauer unseres Angebots erfolgt.
6. Zahlungsbedingungen
Sofern
nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind Zahlungen innert 30
Tagen nach Rechnungsstellung, netto ohne Abzüge oder Rückbehalte etc. zu
leisten. Wir behalten uns das Recht vor, auf verspätete Zahlungen einen
Verzugszins von 5 % pro Jahr zu erheben. Für weitere Lieferungen können
wir die vorgängige Begleichung von Ausständen sowie Vorauszahlungen
bzw. gesicherte Zahlungen verlangen. Bedingen Aufträge die Bindung
grösserer Geldmittel, so sind wir berechtigt, Vorauszahlungen zur
Deckung unserer Aufwendungen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen
und deren Fälligkeit werden in unserer Auftragsbestätigung festgehalten.
Für nach Verzugseintritt entstehende Mahnkosten berechnen wir - jeweils
ab der 2. Mahnung - eine Kostenpauschale in Höhe von Fr. 20.-- pro
Mahnung. Weitergehende Ansprüche bleiben davon unberührt.
7. Lieferfrist
Die
Lieferfrist wird von uns nach bestem Ermessen festgesetzt und beginnt
mit dem Datum der Auftragsbestätigung, sofern die Abklärung aller
technischen Einzelheiten und der Eingang der allenfalls vereinbarten
Anzahlung erfolgt ist. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu
ihrem Ablauf die Versandbereitschafts-meldung an den Besteller
abgesendet worden ist. Massnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen,
kriegerischen Handlungen, Rohmaterialmangel, Werkzeug-schäden, usw.,
welche die Lieferung verzögern, verunmöglichen, unverhältnis-mässig
erschweren oder verteuern, verlängern die Lieferzeit angemessen oder
entbinden uns von unseren Lieferverpflichtungen. Das Nichteinhalten
einer Lieferfrist berechtigt den Besteller weder zum Rücktritt vom
Vertrag, noch zur Geltendmachung von Schadenersatzforderungen jeglicher
Art. Für den Fall, dass ein Lieferant von uns trotz vertraglicher
Verpflichtung die bestellte Ware nicht mehr liefert und dies zu einem
nicht nur vorübergehenden Leistungshindernis führt, sind wir zum
Rücktritt berechtigt. Im Falle unseres Rücktrittes werden wir Sie
unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und bereits
erbrachte Gegenleistungen erstatten.
8. Gefahrenübergang, Transport und Versicherung
Der
Gefahrenübergang an den Käufer erfolgt bei Bereitstellung der Ware zur
Verladung bzw. Abholung. Wird der Versand ohne unser Verschulden
verzögert, so lagert die Ware bei uns auf Rechnung und Gefahr des
Käufers. Der Transport der Ware erfolgt gemäss Anweisungen und auf
Rechnung des Käufers. Die Versicherung gegen Schäden jeglicher Art
obliegt dem Käufer. Transportschäden sind dem jeweiligen Frachtführer
gemäss den gesetzlichen Vorschriften zu melden.
9. Prüfung und Annahme der Lieferung oder Leistung
Der
Käufer hat uns allfällige Mängel innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt
der Lieferung bzw. Leistung schriftlich mitzuteilen, andernfalls die
Lieferung oder Leistung als genehmigt gilt. Maschinen sind zur
Überprüfung in Betrieb zu nehmen. Der Mangel ist zu dokumentieren und
entsprechend nachzuweisen. Nachträgliche Beanstandungen werden nicht
akzeptiert.
10. Eigentumsvorbehalt
Wir
behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen
vor. Zudem behalten wir uns vor, Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn
Umstände eintreten oder uns bekannt werden, durch die unsere
Forderungen gefährdet erscheinen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen,
uns nicht gehörenden Gegenständen derart verbunden, dass sie
Hauptbestandteil einer neuen Sache wird, so sind wir im Verhältnis zum
Kunden als Hersteller der neuen Sache zu betrachten und erwerben
Eigentum an der ganzen Sache. In den übrigen Fällen von
vernünftigerweise irreversiblen Sachverbindungen erlangen wir
Miteigentum an der neuen Sache gemäss Wertanteil des uns gehörenden
Bestandteils. Sind bei Lieferungen ins Ausland im Einfuhrstaat zur
Wirksamkeit des genannten Eigentumsvorbehalts oder sonstiger
gleichwertiger Sicherungsrechte bestimmte Massnahmen erforderlich, so
hat der Besteller uns hierauf hinzuweisen und solche Massnahmen selbst
zu veranlassen und auf eigene Kosten durch-zuführen. Lässt das Recht des
Einfuhrstaates einen Eigentumsvorbehalt nicht zu und besteht die
Möglichkeit, sich andere geeignete Sicherungsrechte an dem
Liefergegenstand vorzubehalten, so gilt unser Anspruch auf solche Rechte
ohne Weiteres als vereinbart. Soweit eine gleichwertige Sicherung
unserer Forderungen gegenüber dem Kunden dadurch nicht erreicht wird
oder nicht erreicht werden kann, ist der Besteller verpflichtet, uns auf
seine Kosten andere, gleichwertige Sicherheiten an den gelieferten
Waren oder sonstige Sicherheiten zu verschaffen.
11. Garantie
Wir
behalten uns vor, jederzeit Konstruktionsänderungen an unseren
Produkten vorzunehmen, jedoch ohne Verpflichtung, die Änderungen auch
bei früher gelieferten Geräten durchführen zu müssen. Die Garantiefrist
beträgt 12 Monate ab Lieferdatum bei Einschichtbetrieb; bei
Mehrschichtbetrieb reduziert sich die Garantiefrist proportional. Mängel
sind uns innerhalb der Garantiefrist schriftlich anzuzeigen. Mängel an
allen Teilen, welche innerhalb der Garantie-frist bei sachgemässer
Bedienung und Wartung sowie normaler Beanspruchung nachweisbar infolge
fehlerhafter Konstruktion, schlechter Materialien oder mangelhafter
Verarbeitung entstehen, werden von der Garantie erfasst. Solche Teile
werden nach unserer Wahl unentgeltlich ersetzt, ausgebessert oder
vergütet. Ersetzte Teile fallen in unser Eigentum.
Allfällige
Reisezeiten, unverschuldete Wartezeiten, Reisekosten unseres
Servicepersonals sowie Verpackungs- und Transportkosten von Ersatzteilen
und Ersatzlieferungen gehen zu Lasten des Käufers. Teile, die einem
natürlichen Verschleiss unterliegen, sind von der Garantie
ausgeschlossen. Technische Mängel berechtigen nicht zum Aufschub
fälliger Zahlungen. Ist der Käufer mit seinen Zahlungen in Verzug, sind
wir bis zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtung von unserer
Garantieverpflichtung entbunden.
Die Verwendung von
Verbrauchsmaterialien und Zubehör anderer Hersteller an unseren
Maschinen kann zu Einschränkungen der Funktionalität und des
Druckergebnisses führen. Durch die Verwendung von Produkten anderer
Hersteller erlischt unsere Garantieverpflichtung mit sofortiger Wirkung.
12. Haftung
Unsere
Haftung beschränkt sich in allen Fällen auf direkte Schäden und
erlischt im Falle von Fahrlässigkeit, Fehlbedienung, Vernachlässigung,
Unfall, Eingriffen durch Unbefugte und Vornahme von Änderungen durch
Drittpersonen ohne unser schriftliches Einverständnis. Für weitergehende
Ansprüche wie z.B. Folgeschäden, Betriebsunterbrüche, Gewinnminderung
und –ausfall etc. übernehmen wir keine Haftung.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Sowohl
Erfüllungsort als auch Gerichtsstand für alle sich aus dem
Rechtsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten
ist CH-8200 Schaffhausen.
14. Anwendbares Recht
Das Rechtsverhältnis untersteht ausschliesslich Schweizerischem Recht.
15. Schlussbestimmung
Sollten
einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig
sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Die ungültige Bestimmung wird ersetzt durch eine gesetzlich zulässige,
dem Sinn nach-möglichst ähnliche Bestimmung
ST Drucksysteme, Dorfstrasse 31, 8263 Buch / Schweiz
Dorfstrasse 31
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Schweiz